Barrierefreiheit

Der Forschungsverbund Berlin e.V. ist bemüht, seine Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin (BIKTG Bln), das auf die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verweist.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite mit der URL www.fv-berlin.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.07.2023 überprüft und ergänzt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist nicht an allen Stellen mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 4 Abs. 1 S. 1, § 3 Abs. 3 lit. a BIKTG Bln i. V. m. § 3 Abs. 1, 2 BITV 2.0 i. V. m. Ziff. 9.1.1.1 EN 301 549 V2.1.2 (Visuell notwendige Elemente)

Bilder sind erst zum größten Teil mit einem Alternativtext versehen.  

Unvereinbarkeit mit § 4 Abs. 1 S. 1, § 3 Abs. 3 lit. a BIKTG Bln i. V. m. § 3 Abs. 1, 2 BITV 2.0 i. V. m. Ziff. 9.2.4.4 EN 301 549 V2.1.2 (Kontext von Verlinkungen)

Auf der Website und in den mobilen Anwendungen gibt es noch einige Verlinkungen, die nicht barrierefrei gekennzeichnet sind. Diese werden sukzessive überprüft und entsprechend barrierefrei gestaltet.

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Dateiformate von Büroanwendungen:
Auf den oben genannten Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu PDF-Dokumenten. Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden, müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. a BIKTG nicht barrierefrei sein. Derzeit können wir auch später eingebundene Dokumente nicht barrierefrei anbieten.

Live übertragene zeitbasierte Medien:
Live übertragene zeitbasierte Medien (z. B. Livestreams) müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. c BIKTG Bln nicht barrierefrei sein.

Online-Karten und Kartendienste
Online-Karten und Kartendienste müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. d BIKTG Bln nicht barrierefrei sein, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.

Inhalte von Dritten
Inhalte von Dritten, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden noch unserer Kontrolle unterliegen, müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. e BIKTG Bln nicht barrierefrei sein.

Inhalte, die als Archive gelten
Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, das heißt, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden, müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. h BIKTG Bln nicht barrierefrei sein.

Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Webseite www.fv-berlin.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie uns gerne kontaktieren:

Forschungsverbund Berlin e.V.
Martin Böhnke
Rudower Chaussee 17
12489 Berlin
Tel. 030 6392-3335
E-Mail boehnkefv-berlin.de

Durchsetzungsverfahren
Sie haben die Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aufzunehmen, um Hilfe zu erhalten, die Rechte auf Barrierefreiheit durchzusetzen.
Link zum Kontaktformular und weiteren Kontaktmöglichkeiten: https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreie-it/anlaufstellen/landesbeauftragte/formular.989601.php